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Betreuung und Beratung rund um das Steuerrecht: Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tapp und Pelzner ist an Ihrer Seite.

Schon allein das Erledigen der jährlichen Einkommenssteuererklärung unter Beachtung der zugehörigen Hinweise zeigt, wie komplex das Steuerrecht ist.

Es handelt sich hier um ein Rechtsgebiet, das einen Fachanwalt erfordert und genau den finden Sie bei uns: Jörg Steuer macht seinem Namen alle Ehre und kümmert sich als Fachanwalt um alle steuerrechtlichen Fragen von Privatpersonen und Unternehmen. Dabei geht es um weit mehr als nur um die Steuererklärung.

Zu unseren Leistungen zählt zum einen die allgemeine Beratung zu allen steuerrechtsrelevanten Fragestellungen. Dabei klären wir sowohl einzelne Fragen als auch komplexe Themen wie zum Beispiel steuerrechtliche Fragen, die Möglichkeiten zur Vermeidung von Steuern sowie anfallende Steuern bei Erbschaften und Schenkungen. Durch die gleichzeitigen Leistungen im Rahmen unseres Notariats werden alle erbrechtlichen sowie testamentarischen Angelegenheiten durch uns kompetent und erfahren betreut. Gern überprüfen wir aufgesetzte Testamente, Vollmachten oder Verträge rund um die Erbschaftsregelung und zeigen Ihnen rechtssichere Varianten auf.

Betreuung auch im Steuerverfahrensrecht

Das Steuerverfahrensrecht gehört ebenfalls zu unseren täglich zu bearbeitenden Rechtsgebieten. Wir betreuen Sie in diesem Rahmen unter anderem bei Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide, die deutlich häufiger zum Erfolg führen als allgemein angenommen! Notfalls vertreten wir Sie vor Gericht, sollte sich keine außergerichtliche Einigung erzielen lassen. Wir sind dabei an den Finanzgerichten in ganz Deutschland in Ihrem Auftrag tätig, in diesem Bereich konzentrieren wir uns nicht auf unser übliches Einzugsgebiet Mülheim an der Ruhr. Des Weiteren übernehmen wir Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um eine notwendige Strafverteidigung in Steuerrechtssachen geht und schützen Sie vor strafrechtlichen und steuerrechtlichen Ermittlungen der Behörden. Dieser können Sie auch ausgesetzt sein, wenn Sie unverschuldet ein Steuervergehen verübt haben. Wichtig ist nicht zuletzt aus diesem Grund eine präventive Beratung. Sicherlich kennen auch Sie den altbekannten Spruch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Damit Sie nicht in die Situation kommen, dass wegen eines unwissentlich begangenen Steuervergehens gegen Sie ermittelt wird, empfehlen wir im Vorfeld eine umfassende und kompetente Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder zur Vereinbarung eines ersten Gesprächstermins.

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